Re: Fahrstraßen-Notauflösung
Verfasst: So Feb 26, 2012 1:28 pm
Da hier die Schweizer Stellwerksnormen gefragt sind möchte ich mich mal dazu äussern.SEW hat geschrieben:Ich denke mal (wissen tu ich es nicht), das die Weichen zumindest in der Schweiz nicht umlaufen. Schließlich ist die jeweilige Fahrstrasse (und nicht alle) nach der NAZ noch für zwei Minuten gesperrt.
Grundstellung bei Weichen gibt es übrigens nur bei mechanischen / elektromechanischen Stellwerken. Bei der hier simulierten Stellwerksform gibt es keine Grundstellung. Dann würden nämlich auch die Weichen nach jeder Zugfahrt in Grundstellung gehen - und das tun sie nicht.
Je nach Stellwerktyp wird die NAZ (Notauflösung Zugfahrstrasse) anderst bedient und hat andere Auswirkungen auf das Stellwerk. (Da ich nicht weiss wie viel davon publik ist, halte ich es relativ knapp).
Es gibt 2 Typen von Stellwerken die eine Notauflösefrist (Grundsätzlich 120 Sekunden) haben: elektronische- und Drucktasten-Stellwerke.
elektronische Stellwerke
Wird eine Zugfahrstrasse aufgelöst, so bleibt die Fahrstrasse während dieser Frist bestehen, die Zwergsignale (Rangiersignale, wem das mehr sagt) und das dazu gehörende Hauptsignal sind auf Halt. Flankenschutzweichen sind ebenfalls während dieser Zeit verschlossen und können nicht umgestellt werden. Der Rest vom Stellwerk kann jedoch normal bedient werden.
Drucktastenstellwerke (Bauart Domino)
Wird eine Zugfahrstrasse aufgelöst, so verschwindet sofort die gesamte Fahrstrasse (somit sind auch die Zwerg- und Hauptsignale auf Halt) und das gesamte Stellwerk lässt sich nicht mehr bedienen! Weder Rangier- noch Zugfahrstrassen können eingestellt werden.
Bei beiden Fällen kann jedoch noch folgendes gemacht werden:
- eine neue Zugfahrstrasse Notaufgelöst werden sowie
- ein Hauptsignal auf Halt stellen
Billy