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Verfasst: Mo Sep 17, 2007 6:59 pm
von Paesce
Ich würde das ganze so handhaben. Das uneingeschränkte Recht der Stellwerke geht bei Registrierung bei JS an JS.org (Inhaber) über. Der Erbauer erhält "nur" das uneingeschränkte Recht auf Änderung bzw. Erstellung des Stellwerkes. Somit hat er keine Ärgernisse wenn er was ändern oder mutieren will und doch haben die Inhaber die Besitzerrechte.


Gruss

Verfasst: Mo Sep 17, 2007 7:15 pm
von sleeper
Paesce hat geschrieben:Ich würde das ganze so handhaben. Das uneingeschränkte Recht der Stellwerke geht bei Registrierung bei JS an JS.org (Inhaber) über. Der Erbauer erhält "nur" das uneingeschränkte Recht auf Änderung bzw. Erstellung des Stellwerkes. Somit hat er keine Ärgernisse wenn er was ändern oder mutieren will und doch haben die Inhaber die Besitzerrechte.


Gruss
Uneingeschränkte Zustimmung!

Verfasst: Di Sep 18, 2007 9:26 am
von SEW
Fehlt nur der Zusatz, das der Inhhaber (JS.org) die Erbauer- oder Umbaurechte auch weiter vergeben darf, wenn der Erbauer längere Zeit nicht erreichbar ist.

Verfasst: Di Sep 18, 2007 9:28 am
von js
Nur das das nicht geht. Wenn ihr euch den von mir geposteten Link angesehen hättet, wüßtet ihr das. Ansonsten fragt man Wikipedia nach Urheberrecht. Einfach so abtreten ist nicht, es bedarf da etwas mehr Aufwand. Dann geht das zwar im Prinzip schon aber eber nur im Prinzip.