Um mein Problem noch einmal kurz (und hoffentlich verständlich) zu erläutern.
Im deutschen Bahnverkehr gibt es zwei verschiedene Arten von Bahnstrecken und zwar Haupt- und Nebenbahnen. Auf Hauptbahnen wird der Vekehr normalerweise nach der Fahrdienstvorschrift (Ril 408) signalmäßig durchgeführt. Auf Nebenbahnen ist meistens die die Betriebsdurchführung nach Ril 436 (Zugleitbetrieb) üblich. Hierbei gibt es noch die Unterform des "technisch unterstützten" Zugleitbetriebes.
Dabei ist vorgesehen, dass Zugfahrten zwischen zwei Bahnhöfen und/oder (Ausweich-)Anschlußstellen stattfinden. Bahnhöfe sind gekennzeichnet durch mindestens eine Weiche und werden begrenzt durch ihre Einfahrsignale. Bei nicht eingerichtetem Gleiswechselbetrieb und auf Nebenbahnen ist entweder ein Signal Ne1 (Trapeztafel) oder die Einfahrweiche die Grenze des Bahnhofs. An dieser Stelle hat sich der Lokführer beim Fahrdienstleiter zu melden (solange hier kein Hauptsignal steht) und sich die Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof zu holen. Zwischen den Bahnhöfen befindet sich die "freie Strecke". Ähnlich einem Bahnhof sind Abzweig- und Überleitstellen zu behandeln. Hier werden die Weichen jedoch von
Blocksignalen gedeckt. Es gibt also keine Ausfahrsignale und die Weiterfahrt zum nächsten Bahnhof ist vorgesehen.
Zwischen den Bahnhöfen wird die freie Strecke durch den sogenannten Streckenblock gesichert. Zwischen zwei Bahnhöfen befindet sich also mindestens ein Block. Bei weiter auseinanderliegenden Bahnhöfen gibt es, zur schnelleren Betriebsdurchführung, oft mehrere Blöcke. Der erste Blockabschnitt (Ausfahrblockabschnitt) hinter einem Bahnhof wird dabei durch die
Ausfahrsignale, jeder weitere durch ein
Blocksignal gedeckt. Den kürzesten Block, den ich kenne, gibt es zwischen den Bahnhöfen Feucht und Ochenbruck. Dieser ist nur knapp 700 Meter lang. Sehr lange Güterzüge belegen hier "im richtigen Moment" den letzten Abschnitt im Bahnhof Feucht, den Ausfahrblockabschnitt und den zweiten Blockabschnitt. Die längsten Blockabschnitte gibt es wohl im Allgäu zwischen Lindau, Immenstadt, Kempten, Kaufbeuren und Buchloe. Hier gibt es mehrere Blockabschnitte mit zehn oder mehr Kilometern Länge.
Eine Zugfahrt findet nun folgendermaßen statt:
1.) auf eingleisigen Strecken bietet der ablassende Fdl seinem Nachbarn den Zug an und erhält von ihm die "Erlaubnis"
2.) der ablassende Fdl meldet seinem Nachbarn die Zugnummer
Diese Punkte erfolgen auf modernen Stw natürlich per Zugnummernmeldeanlage, also fast automatisch.
3.) der Fdl stellt eine Ausfahrzugstraße aus seinem Bahnhof auf die freie Strecke und legt diese fest.
4.) hat der Zug das Ausfahrsignal passiert und ist Dieses in Haltstellung gefallen, wird der (Ausfahr-)Blockabschnitt, entweder automatisch oder manuell
vorgeblockt. Dies bedeutet, dass jedes zuführende (Ausfahr-)Signal auf diesen Block gesperrt wird.
5.) Das nächste Signal ist dann entweder ein
Blocksignal oder das Einfahrsignal des Nachbarbahnhofs. Um jetzt einen Rückblock durchführen zu können, müssen folgende Feststellungen getroffen werden:
- das Signal (incl. aller Zusatzsignale) ist auf Halt gefallen.
- der Zug hat mit mindestens einem Signal des Zugschlusses die
Signalzugschlussstelle (meistens ca. 50m hinterm Signal) durchfahren
Diese Feststellungen werden bei modernen Anlagen automatisch getroffen. Bei Störungen oder Strecken ohne selbsttätigem Streckenblock muss der Fdl diese Feststellungen durch Hinsehen treffen. Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, fährt der nächste Zug auf Sicht.
6.) Es erfolgt der
Rückblock automatisch oder manuell und der Block ist wieder freigegeben.
Jetzt kommen wir wieder zum Problem.
Ein Haltepunkt ist eine Bahnbetriebsstelle der freien Strecke. Der Zug fährt auf einer, mit Streckenblock gesicherten, Strecke in den Block ein, kehrt um und fährt - entgegen der Erlaubnis (was so auch nicht vorgesehen ist) - zurück zum Ausgangsbahnhof. Jetzt sind die, unter 5.) genannten Punkte nicht erfüllt! Der entsprechende Blockabschnitt gilt also noch als belegt und der Fahrdienstleiter ist zu einer
Hilfshandlung gezwungen. Desweiteren wäre es natürlich möglich, dass "aus Versehen" ein Zug in einen Blockabschnitt hinter dem Zug einfährt. Deshalb werden Zugfahrten, mit Richtungswechsel auf der freien Strecke, als
Sperrfahrten durchgeführt. Hierzu gibt es natürlich wieder eigene Regeln, die hier im Sim schlecht simuliert werden können.
Zu eurer Verteidigung muss ich aber folgenndes eingestehen:
- es ist nirgendwo verboten, einen Personentransport mittels
Sperrfahrt durchzuführen
- wahrscheinlich habe ich es mit dem Rangierverbot mit "Personenbeförderung" verwechselt. Diese dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine weiteren Zug- und Rangierfahrten im Bahnhof zugelassen sind.
- bei der Ausnahme
Stichstreckenblock erfolgen
Vor- und Rückblock an der selben Stelle
Das Alles trifft aber bei dem von mir beschriebenen Problem
nicht zu!