Stw Koblenz Hbf
Verfasst: Fr Jul 12, 2024 1:07 pm
Liebe/r Erbauer,
im Stw gibts eine Menge Rangierfahrten - und das ist gut so (entspricht auch durchaus der Realität von 2024).
Allerdings: viele derselben sind m. E. zu restriktiv vorgegeben. Bei Verspätungen würde der Betriebsablauf von der Möglichkeit, die Rf vom Fdl frei gestalten zu können, sehr profitieren. Beispiel: für die (häufige) Wende über Gleis 50, bei der die Strecke nach/von Neuwied blockiert wird, gibt es oft Alternativen, die ja nach Betriebssituation weniger Stau oder Verspätung des wendenden Zuges verursachen. In manchen anderen Stw (z.B. Probstzella) gibt es genau diese Möglichkeit - naja, man könnte es auch Zwang zum eigenen Gestalten nennen. Vielleicht ein Problem für Anfänger, für die könnte man ja einen möglichen Fahrweg als Kommentar in den Fahrplan schreiben. Wenn die sich überhaupt nach Koblenz trauen.
Wie heißt es doch so schön: "(Fdl ...) denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt" (die Hervorhebung ist von mir). Siehe auch Ril 408.11-16 der DB Netze (InfraGO).
beste Grüße, Paula
im Stw gibts eine Menge Rangierfahrten - und das ist gut so (entspricht auch durchaus der Realität von 2024).
Allerdings: viele derselben sind m. E. zu restriktiv vorgegeben. Bei Verspätungen würde der Betriebsablauf von der Möglichkeit, die Rf vom Fdl frei gestalten zu können, sehr profitieren. Beispiel: für die (häufige) Wende über Gleis 50, bei der die Strecke nach/von Neuwied blockiert wird, gibt es oft Alternativen, die ja nach Betriebssituation weniger Stau oder Verspätung des wendenden Zuges verursachen. In manchen anderen Stw (z.B. Probstzella) gibt es genau diese Möglichkeit - naja, man könnte es auch Zwang zum eigenen Gestalten nennen. Vielleicht ein Problem für Anfänger, für die könnte man ja einen möglichen Fahrweg als Kommentar in den Fahrplan schreiben. Wenn die sich überhaupt nach Koblenz trauen.
Wie heißt es doch so schön: "(Fdl ...) denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt" (die Hervorhebung ist von mir). Siehe auch Ril 408.11-16 der DB Netze (InfraGO).
beste Grüße, Paula