Ich würde das ganze so handhaben. Das uneingeschränkte Recht der Stellwerke geht bei Registrierung bei JS an JS.org (Inhaber) über. Der Erbauer erhält "nur" das uneingeschränkte Recht auf Änderung bzw. Erstellung des Stellwerkes. Somit hat er keine Ärgernisse wenn er was ändern oder mutieren will und doch haben die Inhaber die Besitzerrechte.
Gruss
Die Probleme der letzten Zeit
Moderatoren: Stellwerk-Admin, Moderatoren
Uneingeschränkte Zustimmung!Paesce hat geschrieben:Ich würde das ganze so handhaben. Das uneingeschränkte Recht der Stellwerke geht bei Registrierung bei JS an JS.org (Inhaber) über. Der Erbauer erhält "nur" das uneingeschränkte Recht auf Änderung bzw. Erstellung des Stellwerkes. Somit hat er keine Ärgernisse wenn er was ändern oder mutieren will und doch haben die Inhaber die Besitzerrechte.
Gruss
Nur das das nicht geht. Wenn ihr euch den von mir geposteten Link angesehen hättet, wüßtet ihr das. Ansonsten fragt man Wikipedia nach Urheberrecht. Einfach so abtreten ist nicht, es bedarf da etwas mehr Aufwand. Dann geht das zwar im Prinzip schon aber eber nur im Prinzip.
Hier würde eine Signatur stehen. Beachtet eh keiner, wozu also.