Hallo Leute,
ich habe nach den Begriffen "Sperrfrist" und "Sperrzeit" im Forum gesucht und viel darüber gelernt, warum die Sperrfrist nötig ist, aber über diesen Aspekt habe ich nichts gefunden:
Wenn ich in einer Instanz bis zum Ende des Tages (also bis kurz vor 21 Uhr) spiele, und den nächsten Tag in der gleichen Instanz gleich am Anfang beginnen will, wird dies - soweit ich das beobachten konnte - vom Server genauso behandelt, als würde ich um 16 Uhr Spielzeit von einem Stellwerk ins andere wechseln wollen.
Vielleicht habe ich trotz Recherche die technischen Gründe falsch verstanden oder an den falschen Stellen gelesen, aber das Sortieren von Zügen sollte am Tagessprung m.E. kein Faktor sein, und mir scheint, dass die 2 Minuten Wartezeit für's gleiche Stellwerk die technisch nötige Zeit ist - ist das richtig? Wenn ja, lautet meine Anregung, dass Stellwerkwechsel über den Tagessprung 21 Uhr -> 5 Uhr Spielzeit wie ein betreten des gleichen Stellwerks in der gleichen Instanz gehandhabt wird.
Sperrfrist am Tagesende
Moderatoren: Stellwerk-Admin, Moderatoren
Re: Sperrfrist am Tagesende
Detailiert kann ich dir das nicht erklären, nur soviel: Beide Instanzen, die endende und die startende, werden vom System unabhängig betrachtet. In der jeweils anderen Instanz gibt es keine Informationen über deinen Spielverlauf. Das System weiß nur das du gerade ein Stellwerk verlassen hast. Würde man beim Verlassen und Wiederbetreten eines Stellwerks die Instanz ignorieren wäre nach meiner Meinung wieder ein "Stellwerks-Hopping" möglich Da dieser Fall nicht unmöglich häufig auftritt, man schaut sich ja schon zu Spielbeginn die Zeiten an, bin ich der Meinung das man da nichts ändern müsste.
Man möge mich bitte korrigieren wenn die Aussage fehlerhaft ist.
Man möge mich bitte korrigieren wenn die Aussage fehlerhaft ist.
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Re: Sperrfrist am Tagesende
Gut, wenn man lange genug in einer Instanz gespielt hat, tun 10 Minuten Pause auch nicht wirklich weh, das ist richtig. Andererseits kann es ja auch nicht übermäßig viel Stellwerks-Hopping geben, nur weil es alle 8 Stunden (also alle 16 Stunden in jeder der beiden Instanzen) ein Zeitfenster von 8 Minuten gibt, an dem man ohne Strafe in ein anderes Stellwerk reinhüpfen kann.
Ist aber, zugegeben, wahrscheinlich den Aufwand nicht wert, für so ein spezielles Problem die Regelung zu ändern. Danke für die Erläuterung.
Ist aber, zugegeben, wahrscheinlich den Aufwand nicht wert, für so ein spezielles Problem die Regelung zu ändern. Danke für die Erläuterung.