hallo axko999,
leider muss ich von dir was lesen, was ich so nicht stehen lassen kann.
js hat geschrieben: (Rangierfahrten dürfen i.d.R. nur 20 km/h und auf Sicht fahren
Das ist nicht richtig.
Dazu ein Auszug aus der Richtlinie 408.0821 Absatz 3
Geschwindigkeit
a) Beim Rangieren müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit so regeln, dass Sie
- vor Halt gebietenden Signalen,
- vor Fahrzeugen,
- vor Gefahrenstellen, die einen Halt erfordern, oder
- an der beabsichtigen Stelle
anhalten können.
b) Die Geschwindigkeit, mit der Sie höchsten fahren dürfen, beträgt
25 Km/h,
beim Rangieren im Baugleis
20 km/h. In den Örtlichen Richtlinien oder in einer
Betra kann eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben sein.
Zu Abschnitt a):
Das ist nicht "auf Sicht" fahren.
Quellcode 408.0561 Absatz 1
Auf Sicht fahren
Wenn Sie als Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren müssen, dürfen Sie je nach den Sichtverhältnissen
nur so schnell fahren, dass Sie den Zug vor einem Fahrthindernis oder Haltsignal sicher anhalten können.
Sie dürfen höchstens 40 km/h fahren.
Wenn Sie bis zu einem Hauptsignal auf Sicht fahren müssen (z.B angezeigt durch Zs 7) und ist ab dem Signal
die Fahrt zugelassen, müssen Sie - unabhängig von der ab dem Signal zugelassenen Geschwindigkeit - noch
400 m über das Signal hinaus auf Sicht fahren.
Gruß
Michael